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Peter Friedrich Ludwig Herzog von Oldenburg (1755 - 1829)
Herzog von Oldenburg
Jung Vollwaise geworden, wuchs er am Hofe seines Onkels, des Fürstbischofs von Lübeck Friedrich August auf. Später übernahm die Zarin Katharina II. ("die Große") die Erziehung ihres Vetters. Katharinas Mutter und Peter Friedrich Ludwigs Vater waren Geschwister, Kinder von Christian August (1673-1726), Bischof von Lübeck. Da Erbprinz Friedrich Wilhelm, der Sohn Fürstbischofs Friedrich August (1710-1785), ein Onkel Peter Friedrich Ludwigs, regierungsunfähig war, wurde Peter Friedrich Ludwig 1776 zum Coadjutor im Fürstbistum Lübeck bestimmt. Nach dem Tode des Fürstbischofs wurde zum Administrator des Herzogtums Oldenburg und Fürstbischof von Lübeck gewählt; erst nach dem Tode des Erbprinzen Friedrich Wilhelm im Jahre 1823 übernahm Peter Friedrich Ludwig die Regierung als Herzog von Oldenburg. Während der napoleonischen Zeit, als Oldenburg Teil des französischen Reiches und französisch besetzt wurde, ging Peter Friedrich Ludwig mit seiner Familie ins russische Exil, aus dem er 1813 zurückkehrte. Die Überwindung der aus Besetzung und Krieg entstandenen wirtschaftlichen Not wurde Aufgabe der folgenden Jahre. Von Peter Friedrich Ludwig heißt es, es sei ein fleißiger, redlicher, vom Geist der Aufklärung durchdrungener Landesherr gewesen.

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Wilhelm Gustav Friedrich Graf von Bentinck (1762 - 1835)
 
Kam 1768 in den Besitz der Fideikommißherrschaften (gräfl. Aldenburgische Fideikommiß: die freie Herrschaft Kniphausen, die Edelherrschaft Varel nebst Gütern im Oldenburgischen). War in erster Ehe mit einer Freiin van Reede verheiratet, die 1799 starb und ihm eine Tochter und einen Sohn hinterließ, welcher 1813 starb. Dann lebte er seit 1800 mit Sarah Margarete Gerdes, der Tochter eines oldenburgischen Landmannes (Ursache des späteren Bentinckschen Erbfolgestreites, der Jahrzehnte deutsche Gerichte beschäftigte), in einer sogenannten Gewissensehe bis 1816, wo er sich förmlich mit ihr trauen ließ. Von ihr hatte er mehrere Kinder, darunter drei Söhne. Die Fideikommißherrschaften gehörten während der französischen Invasion eine Zeitlang zu Holland, dann als bloße Privatgüter zum franz. Kaiserreich, ab 1818 wieder unter oldenburg. Hoheit.

Bei der Besetzung der Küsten während der Kontinentalsperre wurden die kleinen Herrschaften eine Zeitlang ausgelassen. Die Sielhäfen Kniphausersiel und Inhausersiel erlebten kurze Jahre der Belebung.
Napoleon gab später zu, den "Fliegenschiss" auf der Karte übersehen zu haben.



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Christian Daniel von Finckh (1766 - 1813)
 
Studierte in Göttingen und Rostok die rechte, wurde Advocat und Procurator zu Stade, 1799 erster Beamter (Obervoigt) des Landes Wursten. Sehr beliebt im Lande, ein guter Patriot, stellte er sich doch vermittelnd gegen die französische Occupation von 1803; 1806 folgte er einem Rufe in oldenburgische Dienste und wurde 1810 bei Einrichtung des französischen Departements der Wesermündungen zum Tribunalrichter des Arrondissements Oldenburg ernannt. Anfang 1813 räumte der Unterpräfekt Frochot vor der Volksaufregung Oldenburg, und Finckh und von Berger übernahmen mit drei anderen, zunächst auf Frochot's Veranlassung, eine Art provisorischer Regierung. Die von General Vandamme an der weser geübten blutigen repressalien trafen aber rasch beide Männer. Nach Bremen gebracht, wurden sie 9. April vor ein Ausnahmegericht gestellt, dem ihr Tod befohlen war, 10. April 1813 erschossen, dann vor dem Doventhore beerdigt, wo ihnen der Großherzog von Oldenburg 1823 ein Denkmal setzen ließ.
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Albrecht Ludwig von Berger (1768 - 1813)
 
Wegen kränklicher körperlicher Konstitution von Hauslehrern unterrichtet, studierte er ab 1786 in Göttingen die Rechte. Reich an Wissenschaft, Dichterbildung und Menschenkenntnis kehrte er 1790 nach Oldenburg mit einer Anstellung am Landgericht zurück. 1792 als Regisrungsassesor nach Eutin versetzt. Seiner Eltern wegen ließ er sich 1797 als Landgerichtsassesor mit dem Titel Kanzleirat nach Oldenburg versetzen, wo er 1806 als Landvogt Vorsitzer jenes Gerichtes wurde. In dieser Stellung blieb er, bis die Franzosen ins Land kamen, unter denen er keine Anstellung wieder suchte, sondern blos den Ehrenposten eines Departementsrates und Aufsehers der Hospizen übernahm, womit wenig Geschäfte und gar keine Einkünfte verknüpft waren. Obgleich frei und durch den Tod seines Vaters in den Besitz eines höchstauskömmlichen Vermögens gekommen, wollte er aus Anhänglichkeit an seine Mutter und sein Vaterland dasselbe nicht verlassen, sondern meinte: nun gelte es, fest zusammenzuhalten und Freud und Leid miteinander zu teilen.

Bessere Zeiten hoffend und den Druck, unter welchem Oldenburg seit 1810 aufs äußerste litt, beklagend, sah er anfangs 1813 die endliche Erlösung herannahen - aber zu früh. Tettenborn's Vordringen gegen Hamburg hatte im ganzen nordwestlichen Deutschland Bewegungen und Aufstände hervorgerufen und so auch am 17. März 1813 in Oldenburg, das der Unterpräfekt Frochot am 19. März verließ, nachdem er, da der Maire Erdmann sein Amt niedergelegt, eine Administrativ-Commission an dessen Stelle ernannt hatte, bestehend aus von Finckh, von Negelein, Klävemann, Bulling und von Berger, welchen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe übertragen wurde. Die Tätigkeit dieser Kommission, welche die tumultuarischen Szenen nicht ganz zu verhindern im Stande war, da das Volk schon überall die Franzosen geschlagen glaubte, dauerte nur drei Tage., da St. Cyr in Bremen eingerückt war, und der Oberpräfekt Graf v. Arberg alles, was der zurückgekehrte Unterpräfekt verfügt hatte, mißbilligte.

Die Kommission trat in den Privatstand zurück. Als aber eine Colonne mobile das Land durchzog, ergriff alle Schrecken; die Mitglieder der Kommission flüchteten auch, kehrten aber nach beruhigenden Versicherungen zurück, wurden plötzlich am 4. April 1813 eingezogen und nach Bremen abgeführt, wo sie am 9. April auf Veranlassung Vandamme's vor ein Kriegsgericht gestellt und von demselben - trotz Verteidigung und Fürsprache - verurteilt wurden, und zwar v. Berger und v. Finckh zum Tode, die übrigen zu halbjähriger Gefängnisstrafe. Das Urteil wurde am folgenden Tag vollzogen. Als 1814 der Herzog Peter Friedrich Ludwig wieder ins land zurückkehrte, ließ er die Leichen der beiden Märtyrer in der Nähe der herzoglichen Begräbniskapelle beisetzen und ihnen ein Denkmal errichten, auch wurde der Prozeß revidiert und unterm 20. April 1820 die Unschuld beider Männer feierlich verkündet.

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