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Faksimile "Ostfriesische geschichte" Auszug aus:         [ §7  §8  §9  §10  §11  §12  §13  §14 ]

Tileman Dothias Wiarda:
Ostfriesische Geschichte
Zehnter Band, Zweite Abtheilung.
Leer 1817

....    [ Das Jahr 1813 ]

Fünftes Buch, Sechster Abschnitt

§ 7

In dem vorigen Jahre waren außer der Stellung der Cohorten, der Küstenbewahrer und der Reserve der Seeleute, zwei Conscriptionen zu der Landmacht ausgeschrieben. Erst im November [1812] waren diese Conscribirten abmarschiert und nun schon am 20. Januar [1813] verordnete der Kaiser eine abermalige Conscription. Diese war denn die fünfte in diesem Departemente.  Sie betraf die Constribtionsclasse von dem Jahre 1812. Darin fiel die junge Mannschaft, die in dem Jahre 1792 geboren war. Das hiesige Contingent war, wie vorher, wieder auf 318 Mann gesetzt. Dazu mußte der Auricher Kreis 89, der Emder 123 und der Jeverische 106 Mann stellen. Bisher hatten die mit schwerem Gelde erkauften Stellvertreter nur aus dem Departemente genommen werden dürfen; nunmehr aber ward, um das Remplacement weniger kostbar zu machen, verstattet, daß die aus allen Departementen des Reichs angeworben werden konnten, sie auch nur die Größe von 5 Pariser Fuß halten dürften, indessen nicht über 35 Jahre alt seyn müßten. Allerdings war dies eine große Erleichterung für Eltern, die sich im Stande befanden, ihre Söhne remplaciren zu lassen. Diesmal hatten 2416 Conscribirte gelooset, darunter befanden sich aber 289, also ohngefähr der 8te teil, dienstunfähige, schwache, lahme, blinde und verkrüppelte Menschen. Die Versammlung des Recrutirungsrathes war zwar in dem Ausgange März angeordnet, mußte aber wegen der damals ausgebrochenen Insurrection bis in den April ausgesetzt werden. Die damalige Erwartung einer baldigen günstigen Staatsumwälzung hatte das Austreten vieler unter der Loosung begriffenen Conscribierten veranlaßt. Erst wurden 117 vermißt und bald darauf waren noch 75 ausgetreten. Es erlies darauf der Unterpräfekt des Emder Kreises an sämmtliche Mairen seines Kreises ein Warnungscirculair folgenden Inhaltes:

"Der Ungehorsam wird für die Retardataire von unglücklichen Folgen seyn. Es werden bewegliche Colonnen in die Communen gesandt werden, da denn die Einwohner solcher Communen das Militair werden aufnehmen und verpflegen müssen. Den Eltern und Vormündern der ausgetretenen Conscribirten werden Garnisaire eingelegt werden, denen sie außer der Verpflegung täglich 3 Franken entrichten müssen. Außerdem werden sie in eine Geldbuße von 1500 Franken verurtheilt. Die Conscrits, welche höhere Nummern gezogen haben, werden in die Stelle der Widerspenstigen treten, und können weder zurückberufen, noch in Abzug des Mairiecontingents gebracht werden, wenn die ausgetretenen auch wieder aufgebracht werden sollten."

Am Schlusse ermahnte er die Mairen, zum Besten ihrer Communen alles anzuwenden, um die Widerspenstigen zu ihren Pflichten zurückzuführen. Dieses Rundschreiben that in dem Emder Kreis sogleich gute Wirkung. Da auch die Insurrection bald gedämpft wurde und die Aussichten zu einer Staatsumwälzung wieder verschwanden: so kamen fast alle sonstige in dem Departement ausgetretene Conscribirte wieder hervor. Es trat hierauf gleich im Anfange Aprils der Recrutirungsrath zusammen. Noch in demselben Monate wurden die 318 Conscribirten nach Cambevore, Luneville und Givet, und die unter ihnen zu der Marine bestimmt waren, nach Cherbourg abgeführt.

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