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Auszug aus: [ §7 §8 §9 §10 §11 §12 §13 §14 ] Tileman
Dothias Wiarda: ....
[ Das Jahr
1813 ] Fünftes
Buch, Sechster Abschnitt §
7 In dem vorigen Jahre
waren außer der Stellung der Cohorten, der Küstenbewahrer und der
Reserve der Seeleute, zwei Conscriptionen zu der Landmacht
ausgeschrieben. Erst im November [1812] waren diese Conscribirten
abmarschiert und nun schon am 20. Januar [1813] verordnete der Kaiser eine abermalige
Conscription. Diese war denn die fünfte in diesem Departemente.
Sie betraf die Constribtionsclasse von dem Jahre 1812. Darin
fiel die junge Mannschaft, die in dem Jahre 1792 geboren war. Das
hiesige Contingent war, wie vorher, wieder auf 318 Mann gesetzt. Dazu
mußte der Auricher Kreis 89, der Emder 123 und der Jeverische 106 Mann
stellen. Bisher hatten die mit schwerem Gelde erkauften Stellvertreter
nur aus dem Departemente genommen werden dürfen; nunmehr aber ward, um
das Remplacement weniger kostbar zu machen, verstattet, daß die aus
allen Departementen des Reichs angeworben werden konnten, sie
auch nur die Größe von 5 Pariser Fuß halten dürften, indessen nicht
über
35 Jahre alt seyn müßten. Allerdings war dies eine große Erleichterung
für Eltern, die sich im Stande befanden, ihre Söhne remplaciren zu
lassen. Diesmal hatten 2416 Conscribirte gelooset, darunter befanden
sich aber 289, also ohngefähr der 8te teil, dienstunfähige, schwache,
lahme, blinde und verkrüppelte Menschen. Die Versammlung des
Recrutirungsrathes war zwar in dem Ausgange März angeordnet, mußte aber
wegen der damals ausgebrochenen Insurrection bis in den April
ausgesetzt werden. Die damalige Erwartung einer baldigen günstigen
Staatsumwälzung hatte das Austreten vieler unter der Loosung
begriffenen Conscribierten veranlaßt. Erst wurden 117 vermißt und bald
darauf waren noch 75 ausgetreten. Es
erlies darauf der Unterpräfekt des Emder Kreises an sämmtliche Mairen
seines Kreises ein Warnungscirculair folgenden Inhaltes: "Der Ungehorsam wird für
die Retardataire von unglücklichen Folgen seyn. Es werden bewegliche
Colonnen in die Communen gesandt werden, da denn die Einwohner solcher
Communen das Militair werden aufnehmen und verpflegen müssen. Den
Eltern und Vormündern der ausgetretenen Conscribirten werden Garnisaire
eingelegt werden, denen sie außer der Verpflegung täglich 3 Franken
entrichten müssen. Außerdem werden sie in eine Geldbuße von 1500
Franken verurtheilt. Die Conscrits, welche höhere Nummern gezogen
haben, werden in die Stelle der Widerspenstigen treten, und können
weder zurückberufen, noch in Abzug des Mairiecontingents gebracht
werden,
wenn die ausgetretenen auch wieder aufgebracht werden sollten." Am Schlusse ermahnte er
die Mairen, zum Besten ihrer Communen alles anzuwenden, um die
Widerspenstigen zu ihren Pflichten zurückzuführen. Dieses Rundschreiben
that in dem Emder Kreis sogleich gute Wirkung. Da
auch die Insurrection bald gedämpft wurde und die Aussichten zu einer
Staatsumwälzung wieder verschwanden: so kamen fast alle sonstige
in dem Departement ausgetretene Conscribirte wieder hervor. Es trat
hierauf gleich im Anfange Aprils der Recrutirungsrath zusammen. Noch
in demselben Monate wurden die 318 Conscribirten nach Cambevore,
Luneville und Givet, und die unter ihnen zu der Marine bestimmt waren,
nach Cherbourg abgeführt. |
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